Dalmatiner Zucht im SDC - Informationen 

Wenn Sie sich mit dem Gedanken beschäftigen, Dalmatiner zu züchten, so müssen Sie sich unbedingt vorgängig mit den Reglementen und Vorschriften der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) und des Schweizerischen Dalmatiner-Clubs (SDC) beschäftigen.


Anforderungen an die Zuchthunde 

Die ergänzenden Zucht- und Körbestimmungen des Schweizerischen Dalmatinerclubs (EZB) regeln als Ergänzung zum Internationalen Zuchtreglement der FCI (IZRFCI), zum Zuchtreglement der SKG (ZRSKG) und den dazugehörenden Ausführungsbestimmungen (AB/ZRSKG) die Reinzucht von Dalmatinern in der Schweiz gemäss dem Rassestandard Nr. 153 der FCI des Dalmatiners. Unter konsequenter Beachtung der Prinzipien des Tierschutzes dienen die Haltungs- und Aufzuchtvorschriften dem Schutz und Wohlbefinden der Zuchthunde und Welpen.

Für die fachgerechte Auslese von Zuchthunden werden Ankörungen durchgeführt.

  • Exterieurbeurteilung / Formwertbeurteilung durch einen Spezialrichter für Dalmatiner
    Ähnlich wie bei einer Ausstellung erfolgt die Beurteilung aufgrund des Rassestandards der FCI Nr. 153 durch einen vom SDC, bzw. von der SKG anerkannten Ausstellungsrichter für Dalmatiner.

    Die Beurteilung dauert ca. 15 – 20 Minuten und es wird ein sehr detailliertes Protokoll zu den einzelnen Prüfpunkten erstellt.
    Um die Exterieurbeurteilung zu bestehen, muss mindestens die Formwertnote „sehr gut“ erreicht werden. Die Formwertnote wird auf dem Beurteilungsformular eingetragen.

 

  • Körverhaltensbeurteilung (KVB) durch einen Wesensrichter SKG
    Das Tierschutzgesetz (TSchG) fordert unter anderem, dass das Zuchtziel nicht Schmerzen, Leiden, Schäden oder Verhaltensstörungen verursachen darf. Dem Bundesrat wird die Kompetenz erteilt, die Zucht, das Erzeugen und das Halten von Tieren mit bestimmten Merkmalen, insbesondere Abnormitäten in Körperbau und Verhalten, zu verbieten.

    Die Tierschutzverordnung (TSchV) legt Folgendes fest:
    Bei der Zucht von Hunden ist die Selektion unter Berücksichtigung des Einsatzzweckes darauf auszurichten, Hunde mit ausgeglichenem Charakter, 

       guter Sozialisierbarkeit sowie geringer Aggressionsbereitschaft gegenüber Menschen und Tieren zu erhalten.
    - Zeigt ein Hund ein Übermass an Aggressionsverhalten oder Ängstlichkeit, so ist er von der Zucht auszuschliessen.


    Da das Verhalten des Dalmatiners im FCI Standard sehr summarisch beschrieben ist, hat der SDC ein Verhaltensprofil als Basis für die KVB erstellt. Es beschreibt die erwünschten, unerwünschten, rassespezifischen sowie die zuchtausschliessenden Verhaltensweisen. Ein weiteres Problem war die Uneinheitlichkeit der Fachausdrücke, die das Wesen des Hundes beschreiben. Dazu hat der AAV der SKG ein entsprechendes Glossar erstellt. In der SKG Richtlinie KVB sind die für uns verbindlichen Punkte beschrieben.

    Formale Kriterien zur KVB:
    Die Wesensprüfung umfasst standardisierte Prüfsequenzen mit gestellten Situationen, um eine möglichst hohe Vergleichbarkeit, Objektivität und Reproduzierbarkeit zu gewährleisten. Im Prüfablauf ist die Reihenfolge der verschiedenen Prüfsituationen festgelegt weil die einzelnen Situationen eine unterschiedliche Belastung für den Hund sind und somit das nachfolgende Verhalten während dem Fortschreiten der Prüfung beeinflussen können. Die Beurteilung dauert ca. 30 Minuten.

  • Zuchthygienische Massnahmen

    Taubheit / Gehöruntersuchung
    Für Dalmatiner ist die audiometrische Untersuchung obligatorisch.
    Audiometrische Untersuchungsberichte werden nur anerkannt, wenn darin die Kennzeichennummer (Täto-Nr. bzw. Chip-Code) des untersuchten Hundes enthalten ist.
                          20200121 085205 1

    Hüftgelenkdysplasie (HD)
    Das für ein gültiges HD-Attest massgebende Röntgenalter beträgt mindestens 12 Monate. HD-Auswertungen (Erstgutachten) werden aber nur anerkannt, wenn diese von einer gemäss ZR SKG 3.2.2.a anerkannten veterinärmedizinischen Institution in der Schweiz (z.B. Vetsuisse) vorgenommen wurden. Die Hunde müssen gekennzeichnet sein. HD-Zeugnisse werden nur anerkannt, wenn darin die Kennzeichennummer (Täto-Nr. bzw. Chip-Code) enthalten ist.

     

    Unabhängig von Exterieur- und Verhaltensmängel gelten als zuchtausschliessende Fehler:

      - alle Defekte und erblich bedingten Krankheiten von medizinischer Relevanz
      - Gebissfehler: Vor- und Rückbiss, Zangengebiss toleriert wird das Fehlen von 2 P1, oder 1 P1 und 1 P2
        bzw. P3 (nicht aber P4), wobei pro Kieferhälfte nur 1 Zahn fehlen darf
      - Entropium und Ektropium (ärztl. diagnostiziert)
      - Taubheit, ein- oder beidseitig (siehe Art. 3.5.1)
      - Augenfehler: Blauauge, Birkauge, blauer Fleck in der Iris
      - ein- oder beidseitiger Kryptorchismus
      - Hüftgelenksdysplasie, mehr als Grad B (siehe Art. 3.5.2)
      - Farbfehler: Platten, Monokel, Lemon, Orange, Dreifarbigkeit, ineinander laufende Tupfen, die grössere
        Flecken bilden

Dalmatiner, an denen operative Exterieurkorrekturen vorgenommen wurden, dürfen nicht zur Ankörung vorgeführt und nicht zur Zucht verwendet werden. 

 


 

Anforderungen an die Zuchtstätten

Mindestanforderungen an die Zuchtstätte
Die Bestimmungen der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung müssen eingehalten werden. Für Zuchthunde und Welpen müssen tiergerechte Haltungs- und Aufzuchtsbedingungen vorhanden sein, dafür sind Freiauslauf und menschliche Zuwendung Grundvoraussetzungen.

Jede Zuchtstätte muss über eine Unterkunft und einen Auslauf im Freien verfügen. Als Unterkunft werden Wurflager, Schlafstelle und Aufenthaltsraum der Hunde bei schlechtem Wetter bezeichnet. Die Grösse der Unterkunft muss mindestens 12m2 betragen. Das Wurflager oder eine allfällige Wurfkiste muss es der Hündin gestatten, sich darin aufrecht, frei und ungehindert zu bewegen. Sie muss darin ausgestreckt liegen können und die Welpen müssen ausreichend Liegefläche finden. Das Wurflager muss trocken, vor Zugluft geschützt und vom Boden her ausreichend isoliert sein.
Die Mutterhündin muss die Möglichkeit haben, sich innerhalb der Unterkunft von den Welpen absondern zu können. Die Unterkunft muss genügend Tageslicht erhalten. Sie muss zugänglich und leicht zu reinigen sein. Für Winterwürfe muss eine Heizmöglichkeit vorhanden sein.

Als Auslauf wird ein ausreichend grosses Areal im Freien bezeichnet, innerhalb dessen sich die Welpen gefahrlos und frei bewegen können. Die Grösse muss mindestens 50 m2 betragen. Der Auslauf soll zum grösseren Teil aus natürlichem Untergrund bestehen (grober Kies, Sand, Gras etc.). Er muss entweder einen direkten Zugang zur Unterkunft haben oder einen windgeschützten, überdachten Liegeplatz aufweisen, dessen Boden gegen Nässe und Kälte isoliert ist.

Die Umzäunung muss stabil und verletzungssicher sein. Der Auslauf soll möglichst abwechslungsreich gestaltet sein, den Welpen Spielmöglichkeiten bieten und muss sowohl besonnte wie auch beschattete Stellen aufweisen.

 


 

Anforderungen an die Züchter

Lesen Sie deshalb unbedingt zuallererst die folgenden Dokumente der SKG, welche alle Voraussetzungen für eine Zucht zusammenfassen

pdf icon ABC für zukünftige Züchter (SKG)

pdf icon Checkliste für Zücher und Welpenhalter

pdf icon Informationen zum Antrag internationaler Schutz eines Zuchtnamens

 

Für alle Züchter von Dalmatinern mit einem von der SKG / FCI geschützten Zuchtnamen, sowie Deckrüdenbesitzer sind grundsätzlich das aktuell gültige Internationale Zuchtreglement der FCI (IZRFCI), das Zuchtreglement der SKG (ZRSKG), die Ausführungsbestimmungen zum Zuchtreglement der SKG /AB/ZRSKG), sowie die nachstehenden „Ergänzenden Zucht- und Körbestimmungen (EZB)“ des SDC verbindlich.

Es dürfen nur vom SDC angekörte Dalmatiner zur Zucht verwendet werden. Die Eigentümer von Deckrüden und Zuchthündinnen haben sich vor dem Deckakt von der bestandenen Ankörung, bzw. gültigen Zuchtzulassung des Zuchtpartners zu überzeugen.
Der Züchter muss in der Lage sein alle mit der Zucht und Aufzucht der Welpen zusammenhängenden Anforderungen zu erfüllen.

Unsere Züchter betreiben die Dalmatinerzucht als Hobby, welches aber zeitweise beinahe einem Vollzeitjob gleichkommt.

Viel Zeit, Herzblut und Geld steckt in der Zucht. Dabei liegt dem Züchter vor allem die Gesundheit der Welpen am Herzen und er möchte ihnen einen gelungenen Start ins Leben ermöglichen. Dafür unternimmt er unter anderem Folgendes bzw. nimmt Folgendes in Kauf:

  • Beiträgefür die Mitgliedschaft im Verein
  • Startgelder für Prüfungen, Shows, Ausstellungen
  • Zuchthunde haben eine Ankörung / Zuchtzulassungsprüfungbestanden
  • Schulungen
  • Laufende Kostenfür die Zuchtstätte, z.B. Futter, Strom, Zubehör, Pflegeutensilien, Spielzeug, …
  • Tierärztliche Untersuchungenfür Mutterhündin, Welpen und weitere Hunde in der Zuchtstätte
  • Wurm- und Flohkuren
  • Impfungen
  • Decktaxe, falls der Deckrüdevon einem anderen Züchterstammt
  • Spezialfutterfür Hündin und Welpen
  • Medizinische Überwachungder Trächtigkeit (Ultraschall, Abstriche, womöglich Kaiserschnitt usw.)
  • Viel Zeit für Gewöhnung, Sozialisation und erstes Training der Welpen
  • Spaziergänge für alle Hunde
  • Pflege der Dalmatiner
  • Weitere Kosten für nicht mehr aktive Zuchthunde oder Welpen, die (noch) nicht verkauft wurden
  • Zeit und Kostenfür Werbung, Homepage, Fahrtkosten, Kleinanzeigen, Telefonate, Beratung von Interessenten usw.

Oft wird mit dem Kaufpreis für den Dalmatinerwelpen nur ein kleiner Gewinn eingefahren und der Rest dient der Deckung der Kosten, die bis zur Abgabe des Welpen entstanden sind. Seinen Hauptgewinn fährt der Züchter hingegen mit dem Spass ein, den die Hundezucht und die Aufzucht der Welpen mit sich bringen.
 

Hier die Zuchtvorschriften der SKG und des SDC. Diese sind in den folgenden Reglementen festgehalten:

pdf icon Zuchtreglement der SKG (ZR SKG) Version 2019, gültig ab 01.07.2019

pdf icon Ausführungsbestimmungen zum Zuchtreglement der SKG (AB/ZR SKG) Version 2019, gültig ab 01.07.2019

pdf icon Ergänzende Zucht- und Körbestimmungen des SDC (EZB-SDC) Version 2017, gültig ab 01.07.2017

pdf icon Weisungen zum Goldenen Gütezeichen (GGZ) der SKG

  


 

Aufgaben des SDC

Die Funktionäre des SDC unterstützen die Züchter bei der Zucht und Aufzucht der Welpen. 
Sie überprüfen die Einhaltung der Vorschriften und Reglemente. Kontrollen werden durch erfahrene Funktionäre durchgeführt und protokolliert.

 



Auskunftsstelle des SDC

 1910 Logo Neu klein Schweizerischer Dalmatiner-Club
Deck- und Wurfmeldungen (dalmatiner.ch)

 

Welpenvermittlung + Beratung deutsch Welpenvermittlung + Beratung französisch

noch nicht definiert - wird in den nächsten
Wochen aufgeschaltet

(deutsch, englisch)

Veronica Hanmer 
Rte de la Bellangère 51, CH-1271 Givrins
Tel. +41 22 369 17 91
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
(französisch, englisch)

 

Wenn Sie weitere Fragen zum Kauf eines Dalmatiners haben, kontaktieren sie bitte unsere Welpenvermittlungsstelle.

Möchten Sie gerne direkten Kontakt mit Hunden und ihren Besitzern, dann können wir ihnen einen Kontakt mit unseren Regionalgruppen des SDC vermitteln.
Auf einem Spaziergang erfahren sie mehr über Dalmatiner / Haltung / Erziehung / persönliche Erfahrungen etc.

Unsere Züchter sind sicher ebenfalls gerne bereit ihre Fragen zu beantworten.
Wenn sie die Möglichkeit haben eine nationale oder internationale Hundeausstellung zu besuchen, ergibt sich die Möglichkeit verschiedene Dalmatiner zu sehen und begeisterte Hundebesitzer zu treffen.

Falls sie bei einer Ankörung (Zuchttauglichkeitsprüfung) einmal als Zuschauer teilnehmen möchten, können sie sich gerne auch bei der Welpenvermittlungsstelle melden.

 

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