Gemäss Artikel 6.1 der „Ergänzenden Zucht- und Körbestimmungen“ (EZB) des SDC sind die Züchter verpflichtet, erfolgte Würfe mit diesem Formular innert 8 Tagen dem Zuchtwart / der Zuchtwartin des SDC zu melden.
* Bitte alle Pflichtfelder ausfüllen.
Abstammung des Wurfes
weiss-schwarzweiss-braun
JaNein
Züchterangaben
Beschreibung des Wurfes
Wurfstärke bei der Geburt
Farbe der Welpen
Totgeburten
Bei der Geburt sichtbare Fehler
Wahrheitsgetreue Angabe von allen sichtbaren und zuchtausschliessenden Fehlern bei allen lebenden, totgeborenen oder vom Tierarzt euthanasierten Welpen:
Ich bestätige, dass ich in Kenntnis der Zuchtordnung des SDC alle Angaben korrekt gemeldet habe.
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