Wurfmeldung SDC

Gemäss Artikel 6.1 der „Ergänzenden Zucht- und Körbestimmungen“ (EZB) des SDC sind die Züchter verpflichtet, erfolgte Würfe mit diesem Formular innert 8 Tagen dem Zuchtwart / der Zuchtwartin des SDC zu melden.

  * Bitte alle Pflichtfelder ausfüllen.


Abstammung des Wurfes


Züchterangaben


Beschreibung des Wurfes


Wurfstärke bei der Geburt

Farbe der Welpen

Totgeburten


Bei der Geburt sichtbare Fehler

Wahrheitsgetreue Angabe von allen sichtbaren und zuchtausschliessenden Fehlern bei allen lebenden, totgeborenen oder vom Tierarzt euthanasierten Welpen:

Ich bestätige, dass ich in Kenntnis der Zuchtordnung des SDC alle Angaben korrekt gemeldet habe.