Die Zuchtstätten des SDC
- Die vom Schweizerischen Dalmatiner-Club (SDC) betreuten Züchter werden regelmässig vom Club und, falls die Zuchtstätte das Gütezeichen der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) besitzt, auch von der SKG kontrolliert. Die Welpen dieser Zuchten haben international anerkannte Abstammungspapiere (FCI - SKG).
- Die Züchter mit SKG-Papieren dürfen seit Jahren nur Elterntiere verwenden, welche mittels einer Zuchtzulassung mit Wesens- und Rassenbeurteilung sowie Untersuchungsattesten auf Erbkrankheiten (Gehör, Hüftdysplasie) zur Zucht zugelassen werden. Diese Voraussetzungen und Kontrollen sind bei einem Import, je nach Herkunftsland, nicht gewährleistet und sind bei schweizerischen Zuchten ohne SKG-Papiere weitgehend nicht vorhanden.
- Jeder Dalmatiner-Züchter, welcher mit Abstammungspapieren der SKG züchtet, ist verpflichtet, bei allen seinen Welpen im Alter von ca. 7 Wochen das Gehör auf Taubheit prüfen zu lassen (Audiometrie). Somit kann er Ihnen das Resultat mittels Attest belegen.
- Der Preis von Dalmatinern kann vom SDC nicht vorgeschrieben werden und ist jedem Züchter selbst überlassen, fragen Sie deshalb beim jeweiligen Züchter nach.
Unsere Züchter im Schweizerischen Dalmatiner-Club legen den Grundstein für das ganze Leben unserer Dalmatiner.
❖ Anforderungen an die Zuchthunde
❖ Anforderungen an die Zuchtstätten
❖ Anforderungen an den Züchter
❖ Aufgaben des Schweizerischen Dalmatiner-Clubs